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Oft gestellte Fragen und Antworten:
1. Warum steht im Kleingedruckten des Vermittlungsauftrages die
Schufa-Klausel?
Bei Anträgen ohne Schufa streichen Sie bitte die Schufa-Klausel im Kleingedruckten des Vermittlungsauftrages. Da wir aber generell versuchen allen Kunden das günstigste Angebot zu machen, empfehlen wir Ihnen die Schufa-Klausel nicht zu streichen. In sehr vielen Fällen können wir einen Kredit mit Schufa anbieten, obwohl in der Schufa des Kunden Negativmerkmale stehen und er der Meinung ist, er bekommt von keiner Bank mehr einen Kredit. Kredite mit Schufa sind generell schneller abzuwickeln und günstiger. Wenn wir dann im Zuge der Prüfung feststellen, dass ein Kredit mit Schufa nicht geht, dann prüfen wir automatisch, was wir Ihnen ohne Schufa anbieten können und Sie erhalten hierfür ein Angebot.
2. Was kostet die Bearbeitung / welche Kosten entstehen?
Wir erhalten dann eine Provision, wenn der Kredit ohne Schufa genehmigt und ausgezahlt wurde. Die Provision müssen Sie nicht direkt an uns bezahlen. Diese ist in den Kredit
ohne Schufa mit eingerechnet, also in den monatlichen Kreditraten enthalten. Kommt kein Kredit zustande, dann erhalten wir auch keine Vergütung. Vorkosten gibt es bei uns keine!

3. Einige Angaben auf dem Antrag stimmen nicht oder haben sich
geändert. Brauchen wir ein neues Formular?
Nein, das macht nichts - ändern Sie einfach alles handschriftlich ab, was Ihrer Ansicht
nach nicht richtig eingetragen wurde.
4. Gehe ich durch die Rücksendung des unterschriebenen Antrags schon
Verpflichtungen ein?
Nein. Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir zunächst einmal was wir Ihnen über unsere zahlreichen Geldgeber anbieten können. Sie erhalten dazu dann schriftliche Angebote, in denen die genauen Konditionen des Kredites
ohne Schufa wie z.B. Laufzeit, Ratenhöhe, Zinssatz etc., mitgeteilt werden. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Kosten entstehen dafür keine. Lesen Sie hierzu auch den Punkt 2.
5. Wie hoch sind die Zinsen / warum teilt die Firma Boncred keine Zinssätze oder Konditionen mit?
Die Zinskonditionen bewegen sich immer im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und liegen in den meisten Fällen etwas unter denen der ortsansässigen Banken. Da wir als Makler tätig sind arbeiten wir mit vielen verschiedenen Geldgebern und Bankpartnern zusammen. Jeder dieser Geldgeber und Bankpartner hat andere Richtlinien und andere Konditionen. Deshalb können wir leider erst dann feststellen, was wir Ihnen konkret anbieten können, wenn wir dazu einen unterzeichneten Auftrag mit Ihren Daten erhalten. Dabei ist ein aktueller Einkommensnachweis (Kopie reicht) für eine schnelle Angebotserstellung immer von Vorteil. Sie erhalten dann ein konkretes festes Angebot mit allen Konditionen zu dem Sie sich dann frei entscheiden können. Dass wir uns bei jedem Kunden immer um das bestmögliche Angebot bemühen ist bei uns eine Selbstverständlichkeit.
Also heute noch den unterschriebenen Antrag mit Einkommensnachweis per Post oder Telefax schicken! Schon in den nächsten Tagen halten Sie Ihr persönliches Angebot in den Händen. Alles vollkommen kostenlos!

Hinweis:
Kredit ohne Schufa was bedeutet das?
Keinerlei Auskünfte, über Ihre
Finanzierung werden an die Schufa
weitergegeben. Ohne Schufa bedeutet
nicht, daß Sie einen Kredit über oder
von der Schufa erhalten. Die Schufa
vergibt keine Kredite, sondern sammelt
Informationen über die Bonität
(Kreditwürdigkeit) eines Kreditnehmers.
Weitere
Infos:
Schufa
- ausgeschrieben: Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung - soll
Kreditgeber und andere Dienstleister vor
Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw.
Verbraucher vor übermäßiger
Verschuldung bewahren. Dazu können sich
Banken, Händler, Vermieter etc. bei der
Schufa über die Zahlungsfähig- und
-willigkeit der Verbraucher informieren.
Die Schufa erteilt jedes Jahr rund 70
Millionen Auskünfte, mehr als 90
Prozent davon positiv. Besteht
allerdings ein Eintrag bei der Schufa
und ist die Auskunft deshalb negativ,
ist es für den Betroffenen an der Zeit,
sich einmal zu erkundigen, was
eigentlich gespeichert wurde.
1.
Die gespeicherten Daten
Die
Schufa erhält die Daten von ihren
Vertragsunternehmen sowie durch
Auswertung öffentlicher Verzeichnisse
und amtlicher Bekanntmachungen. Selbst
erhebt sie keine Daten.
1.
Gespeichert werden Angaben über
- Eröffnung
von Girokonten
- Ausgabe
einer Kreditkarte
- Bürgschaften
- Leasing-
und Mietkaufgeschäfte mit Betrag,
Leasing- bzw. Mietdauer und -beginn
- grundpfandrechtlich
gesicherte Kredite ohne Betrag
- Kredite
mit Betrag, Ratenzahl und
Ratenbeginn bzw. mit Betrag,
Laufzeit und Laufzeitbeginn oder
-ende
- Saldo
nach Kündigung eines Kreditvertrags
- uneinbringlich
titulierte Forderungen
- Verkauf
von Forderungen
- Kontomissbrauch
Die
Schufa registriert zugunsten des
Verbrauchers auch, ob zu einer gesamtfällig
gestellten Forderung ein Vergleich
vereinbart wurde oder ob gegen eine
titulierte Forderung ein
Rechtsmittel/Rechtsbehelf eingelegt
wurde.
2.
Nicht gespeichert werden dürfen Angaben
über
- Familienstand
- Einkommen
- Guthaben
- Depotwerte
- sonstige
Vermögensverhältnisse
Allerdings:
Die Höhe des Einkommen ist trotzdem aus
dem Überziehungskredit, der bei den
Kontoangaben vermerkt ist, ersichtlich.
Er liegt üblicherweise beim Dreifachen
des Nettoeinkommens.
2.
Das Bewertungsverfahren
Zur
Bewertung jedes Verbrauchers bedient
sich die Schufa eines sog.
Score-Verfahrens (Punkte-Verfahren).
Dieses ist allerdings undurchsichtig und
wird von der Schufa auch nicht
offengelegt.
Es
funktioniert wie folgt: Aus den
gespeicherten Daten wird eine Punktzahl
zwischen 0 und 1000 berechnet. Der
Score-Wert soll dabei helfen zu
berechnen, mit welcher
Wahrscheinlichkeit der Verbraucher einen
Kredit nicht zurückzahlen kann. Dazu
wird eine Vergleichsgruppe von Personen
mit ähnlichen Schufa-Daten gebildet und
untersucht. Der Score-Wert des einzelnen
verschlechtert sich, wenn viele Personen
der Vergleichsgruppe in der vergangenen
Zeit ihre Kredite nicht zurückgezahlt
haben.
Problematisch
ist, dass konkrete Daten, etwa über das
Einkommen, Vermögen oder Grundbesitz,
die noch am ehesten über etwas über
die Bonität aussagen, nicht berücksichtigt
werden. Grund: Diese Informationen darf
die Schufa nicht speichern.
In
Verbraucherschützerkreisen wird
gemunkelt, dass der Score-Wert z.B. bei
mehren Girokonten, häufigen Umzügen
oder einer schlechten Wohngegend sinkt.
3.
Umfang der Schufa-Auskünfte
Informationen
von der Schufa gibt es nur, wenn der
Kreditgeber, Vermieter etc. „in jedem
Einzelfall ein berechtigtes Interesse am
Empfang der Daten glaubhaft darlegt“.
Die Anfragegründe werden
stichprobenartig überprüft.
Die
Schufa erteilt zwei Arten von
Informationen:
1.
Sogenannte B-Auskünfte
Diese Auskünfte enthalten nur
Informationen über nichtvertragsgemäßes
Verhalten des Verbrauchers. Nicht jeden
potentiellen Vertragspartner hat nämlich
zu interessieren, wie viele Kredite der
Verbraucher in welcher Höhe hat und ob
diese ordnungsgemäß abgezahlt wurden.
Darum erhalten diese Auskünfte nur
Negativ-Merkmale. Ob sich der
Verbraucher gerade in
Zahlungsschwierigkeiten befindet, geht
ihn dagegen nichts an.
2.
Sogenannte A-Auskünfte
Bei bestimmten Verträgen (z.B.
Kreditvergabe, Führung eines Girokontos
mit Überziehungsrahmen und Ausgabe von
Kreditkarten) ist es für den
potentiellen Vertragspartner von
Bedeutung, die gesamte Belastung des
Kunden zu kennen. Deshalb erhalten
z.B. Banken neben den Informationen über
nichtvertragsgemäßes Verhalten auch
solche über Positiv-Merkmale, z.B.
Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung
von Krediten
4. Löschung
von Einträgen
1.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag
falsch oder veraltet ist, muss er gelöscht
werden, es sei denn, die Schufa beweist
das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf
die Schufa die Daten nicht weitergeben.
2.
Schufa-Einträge müssen außerdem nach
bestimmten Fristen gelöscht werden.
Dazu gehören:
- Angaben
über Anfragen nach zwölf Monaten
(sie werden aber auf Nachfrage nur
zehn Tage lang bekanntgegeben),
- Kredite
nach drei vollen Jahren nach dem
Jahr der Rückzahlung,
- Daten
über nicht vertragsgemäß
abgewickelte Geschäfte drei Jahre
nach der ersten Speicherung.
Voraussetzung: Alle berechtigten
Forderungen wurden beglichen,
- Kundenkonten
des Handels nach drei Jahren,
- Daten
aus den Schuldnerverzeichnissen der
Amtsgerichte nach drei Jahren; die Löschung
hat bereits vorher zu erfolgen, wenn
der Schufa eine Löschung durch das
Amtsgericht nachgewiesen wird.
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