Wegweiser: Fragen und Antworten 


 

Oft gestellte Fragen und Antworten:


1. Warum steht im Kleingedruckten des Vermittlungsauftrages die Schufa-Klausel?

Bei Anträgen ohne Schufa streichen Sie bitte die Schufa-Klausel im Kleingedruckten des Vermittlungsauftrages. Da wir aber generell versuchen allen Kunden das günstigste Angebot zu machen, empfehlen wir Ihnen die Schufa-Klausel nicht zu streichen. In sehr vielen Fällen können wir einen Kredit mit Schufa anbieten, obwohl in der Schufa des Kunden Negativmerkmale stehen und er der Meinung ist, er bekommt von keiner Bank mehr einen Kredit. Kredite mit Schufa sind generell schneller abzuwickeln und günstiger. Wenn wir dann im Zuge der Prüfung feststellen, dass ein Kredit mit Schufa nicht geht, dann prüfen wir automatisch, was wir Ihnen ohne Schufa anbieten können und Sie erhalten hierfür ein Angebot.


2. Was kostet die Bearbeitung / welche Kosten entstehen?

Wir erhalten dann eine Provision, wenn der Kredit ohne Schufa genehmigt und ausgezahlt wurde. Die Provision müssen Sie nicht direkt an uns bezahlen. Diese ist in den Kredit ohne Schufa mit eingerechnet, also in den monatlichen Kreditraten enthalten. Kommt kein Kredit zustande, dann erhalten wir auch keine Vergütung. Vorkosten gibt es bei uns keine!


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3. Einige Angaben auf dem Antrag stimmen nicht oder haben sich geändert. Brauchen wir ein neues Formular?

Nein, das macht nichts - ändern Sie einfach alles handschriftlich ab, was Ihrer Ansicht nach nicht richtig eingetragen wurde.


4. Gehe ich durch die Rücksendung des unterschriebenen Antrags schon Verpflichtungen ein?

Nein. Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir zunächst einmal was wir Ihnen über unsere zahlreichen Geldgeber anbieten können. Sie erhalten dazu dann schriftliche Angebote, in denen die genauen Konditionen des Kredites ohne Schufa wie z.B. Laufzeit, Ratenhöhe, Zinssatz etc., mitgeteilt werden. Dann können Sie entscheiden, ob Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Kosten entstehen dafür keine. Lesen Sie hierzu auch den Punkt 2.


5. Wie hoch sind die Zinsen / warum teilt die Firma Boncred keine Zinssätze oder Konditionen mit?

Die Zinskonditionen bewegen sich immer im gesetzlich vorgegebenen Rahmen und liegen in den meisten Fällen etwas unter denen der ortsansässigen Banken. Da wir als Makler tätig sind arbeiten wir mit vielen verschiedenen Geldgebern und Bankpartnern zusammen. Jeder dieser Geldgeber und Bankpartner hat andere Richtlinien und andere Konditionen. Deshalb können wir leider erst dann feststellen, was wir Ihnen konkret anbieten können, wenn wir dazu einen unterzeichneten Auftrag mit Ihren Daten erhalten. Dabei ist ein aktueller Einkommensnachweis (Kopie reicht) für eine schnelle Angebotserstellung immer von Vorteil. Sie erhalten dann ein konkretes festes Angebot mit allen Konditionen zu dem Sie sich dann frei entscheiden können. Dass wir uns bei jedem Kunden immer um das bestmögliche Angebot bemühen ist bei uns eine Selbstverständlichkeit.


Also heute noch den unterschriebenen Antrag mit Einkommensnachweis per Post oder Telefax schicken! Schon in den nächsten Tagen halten Sie Ihr persönliches Angebot in den Händen. Alles vollkommen kostenlos!



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Hinweis: Kredit ohne Schufa was bedeutet das?

Keinerlei Auskünfte, über Ihre Finanzierung werden an die Schufa weitergegeben. Ohne Schufa bedeutet nicht, daß Sie einen Kredit über oder von der Schufa erhalten. Die Schufa vergibt keine Kredite, sondern sammelt Informationen über die Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Kreditnehmers.

Weitere Infos:

Schufa - ausgeschrieben: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - soll Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu können sich Banken, Händler, Vermieter etc. bei der Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der Verbraucher informieren. Die Schufa erteilt jedes Jahr rund 70 Millionen Auskünfte, mehr als 90 Prozent davon positiv. Besteht allerdings ein Eintrag bei der Schufa und ist die Auskunft deshalb negativ, ist es für den Betroffenen an der Zeit, sich einmal zu erkundigen, was eigentlich gespeichert wurde.

1. Die gespeicherten Daten

Die Schufa erhält die Daten von ihren Vertragsunternehmen sowie durch Auswertung öffentlicher Verzeichnisse und amtlicher Bekanntmachungen. Selbst erhebt sie keine Daten.

1. Gespeichert werden Angaben über

  • Eröffnung von Girokonten
  • Ausgabe einer Kreditkarte
  • Bürgschaften
  • Leasing- und Mietkaufgeschäfte mit Betrag, Leasing- bzw. Mietdauer und -beginn
  • grundpfandrechtlich gesicherte Kredite ohne Betrag
  • Kredite mit Betrag, Ratenzahl und Ratenbeginn bzw. mit Betrag, Laufzeit und Laufzeitbeginn oder -ende
  • Saldo nach Kündigung eines Kreditvertrags
  • uneinbringlich titulierte Forderungen
  • Verkauf von Forderungen
  • Kontomissbrauch

Die Schufa registriert zugunsten des Verbrauchers auch, ob zu einer gesamtfällig gestellten Forderung ein Vergleich vereinbart wurde oder ob gegen eine titulierte Forderung ein Rechtsmittel/Rechtsbehelf eingelegt wurde.

2. Nicht gespeichert werden dürfen Angaben über

  • Familienstand
  • Einkommen
  • Guthaben
  • Depotwerte
  • sonstige Vermögensverhältnisse

Allerdings: Die Höhe des Einkommen ist trotzdem aus dem Überziehungskredit, der bei den Kontoangaben vermerkt ist, ersichtlich. Er liegt üblicherweise beim Dreifachen des Nettoeinkommens.

2. Das Bewertungsverfahren

Zur Bewertung jedes Verbrauchers bedient sich die Schufa eines sog. Score-Verfahrens (Punkte-Verfahren). Dieses ist allerdings undurchsichtig und wird von der Schufa auch nicht offengelegt.

Es funktioniert wie folgt: Aus den gespeicherten Daten wird eine Punktzahl zwischen 0 und 1000 berechnet. Der Score-Wert soll dabei helfen zu berechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Verbraucher einen Kredit nicht zurückzahlen kann. Dazu wird eine Vergleichsgruppe von Personen mit ähnlichen Schufa-Daten gebildet und untersucht. Der Score-Wert des einzelnen verschlechtert sich, wenn viele Personen der Vergleichsgruppe in der vergangenen Zeit ihre Kredite nicht zurückgezahlt haben.

Problematisch ist, dass konkrete Daten, etwa über das Einkommen, Vermögen oder Grundbesitz, die noch am ehesten über etwas über die Bonität aussagen, nicht berücksichtigt werden. Grund: Diese Informationen darf die Schufa nicht speichern.

In Verbraucherschützerkreisen wird gemunkelt, dass der Score-Wert z.B. bei mehren Girokonten, häufigen Umzügen oder einer schlechten Wohngegend sinkt.

3. Umfang der Schufa-Auskünfte

Informationen von der Schufa gibt es nur, wenn der Kreditgeber, Vermieter etc. „in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse am Empfang der Daten glaubhaft darlegt“. Die Anfragegründe werden stichprobenartig überprüft.

Die Schufa erteilt zwei Arten von Informationen:

1. Sogenannte B-Auskünfte

Diese Auskünfte enthalten nur Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten des Verbrauchers. Nicht jeden potentiellen Vertragspartner hat nämlich zu interessieren, wie viele Kredite der Verbraucher in welcher Höhe hat und ob diese ordnungsgemäß abgezahlt wurden. Darum erhalten diese Auskünfte nur Negativ-Merkmale. Ob sich der Verbraucher gerade in Zahlungsschwierigkeiten befindet, geht ihn dagegen nichts an.

2. Sogenannte A-Auskünfte

Bei bestimmten Verträgen (z.B. Kreditvergabe, Führung eines Girokontos mit Überziehungsrahmen und Ausgabe von Kreditkarten) ist es für den potentiellen Vertragspartner von Bedeutung, die gesamte Belastung des Kunden zu kennen. Deshalb erhalten z.B. Banken neben den Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten auch solche über Positiv-Merkmale, z.B. Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Krediten

4. Löschung von Einträgen

1. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch oder veraltet ist, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.

2. Schufa-Einträge müssen außerdem nach bestimmten Fristen gelöscht werden. Dazu gehören:

  • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten (sie werden aber auf Nachfrage nur zehn Tage lang bekanntgegeben),
  • Kredite nach drei vollen Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung,
  • Daten über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung. Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen,
  • Kundenkonten des Handels nach drei Jahren,
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; die Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.